Akupunktur ist eine über 2000 Jahre alte medizinische Behandlungsform aus China. Man stelle sich dazu Folgendes vor: Über die Körperoberfläche des Menschen zieht sich ein Netz feiner Energielinien. Auf diesen Linien liegen Knotenpunkte, die bestimmten Funktionszuständen bzw. Organen zugeordnet sind. Über eine Stimulation dieser Punkte mit Akupunkturnadeln kann man die Körperregionen und -organe positiv beeinflussen.
Prinzipiell kann Akupunktur eingesetzt werden, wenn verschiedene Körperfunktionen gestört sind z.B. bei Schmerzen und Verspannungen im Bereich der Wirbelsäule, der Hüft- und Kniegelenke; bei Kopfschmerzen, Migräne - aber auch zur Raucherentwöhnung und unterstützend zur Gewichtsreduktion.
Setzen einer Akupunkturnadel
Zusätzlich wirkt Akupunktur stimulierend auf das Immunsystem.
Akupunktur ist eine Kassenleisteung bei chronischen Rücken- und chronischen Knieschmerzen.
Laut "Kassendefinition" liegt eine chronische Erkrankung vor, wenn man zwei Quartale vor der Akupunktur wegen dieser Beschwerden in ärztlicher Behandlung war.
Bei anderen Erkrankungen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Akupunktur nicht, obwohl sie hier auch sehr hilfreich sein kann.
- Einige weitere Indikationen sind:
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- Migräne
- Schulterschmerzen
- Halswirbelsäulenbeschwerden
- Tennisellenbogen
- Hüftschmerzen
Eine Kombination der Akupunktur mit der Laser- oder Magnetfeldtherapie ist möglich und verstärkt erfahrungsgemäß die Akupunkturwirkung.
Die Begrenzung der Akupunktur auf 10 Behandlungen und die mögliche Wiederholung erst ein Jahr nach Abschluss der Behandlung ist dem engen Finanzrahmen der gesetzlichen Kassen geschuldet. Allerdings kann man 1 x im Jahr die Akupunktur für die Lendenwirbelsäule und 1 x für die Kniegelenke erhalten.
Empfehlenswert ist bei Erfolg der Akupunktur eine "Auffrischung" durch 4 bis 6 Behandlungen nach etwa 6 Monaten, um den Zeitraum bis zur nächsten möglichen Serie nach einem Jahr etwas zu verkürzen.
Eine Kombination mit einer zusätzlichen Ohr-Akupunktur ist möglich. Die Tragedauer der Ohr-Dauernadel beträgt etwa 6 bis 10 Tage.
DGfAN Diplom A
Urkunde der sächsischen Landesärztekammer
Injektion der Sehnen z.B. bei
- Achillesssehnenbeschwerden
- Bizepssehne (Schulterschmerz)
- Fersenspornbeschwerden
- Trochantertendinose (Hüftschmerz)
- Tennisellenbogen
Auch bei chronischen Rückenschmerzen durch Facettensyndrom!!!
Die Injektion des Hyaluronsäurepräparates erfolgt dabei zur sicheren Platzierung unter sonographischer Kontrolle.
Es sind 3 bis 5 Behandlungen zu empfehlen; Kosten abhängig vom gewählten Präparat.
Es gibt unterschiedliche Präparate verschiedener Hersteller, die sich in der Dichte und Menge unterscheiden. "Dünnere" Mittel müssen in der Regel zwar öfter gespritzt werden, haben aber auch Vorteile. Aus der unterschiedlichen Dichte und Menge des Präparates resultieren deshalb auch unterschiedliche Preise (Apothekenverkaufspreise). Die Injektionskosten je Spritze sind gleich. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Bei Injektionen bestimmter Gelenke/Sehnen ist zusätzlich eine sonographische Kontrolle zur Lokalisationsbestimmung erforderlich bzw. zu empfehlen, um den gewünschten Ort auch sicher zu erreichen.
Stark gefordert - die Pufferzone des Kniegelenks
Knorpelveränderungen führen zu einer Auflösung der hyaluronsäurehaltigen Schutzschicht der Knorpeloberfläche. Dadurch vermindern sich die Gleiteigenschaften des Knorpels und es entstehen Risse. Gelenkschmerz ist die Folge. Von außen zugeführte Hyaluronsäure vermindert Schmerzen durch Entlastung der Gelenkflächen und führt zur Linderung der Entzündungsreaktion sowie zur Elastizitätsverbesserung des noch vorhandenen Knorpel
In Abhängigkeit vom Abnutzungsgrad erfolgen 1 bis 5 Injektionen in das jeweilige Gelenk. Möglich sind hierbei Behandlungen fast aller Gelenke, z.B. des Kniegelenkes, des Hüft- und Schultergelenkes, aber auch des Daumengrund- sowie des Großzehengrundgelenkes.
Aufbau des Kniegelenks, Knorpelschäden liegen vor.
Auch ist bei chronischen Rückenschmerzen der Versuch einer Hyaluronsäure-Therapie der Facettengelenke möglich und hilfreich.
Die extrakorporale Stoßwellentherapie dient zur Behandlung von chronischen punktförmigen Schmerzen vornehmlich im Knochen-Sehnen-Übergangsbereich und im Muskelansatzbereich.
- Hierzu zählen insbesondere
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- Kalkschulter
- Tennis-/Golferellenbogen
- Fersensporn
- Achillessehnenbeschwerden
- chronische Entzündungen der Sehnenansätze am Schultergelenk
- Schleimbeutelentzündung
- Sehnenansatzentzündung am Hüftknochen
- Belastungsschmerz an der Schienbeinkante
- Falschgelenk (Pseudarthrose)
- Schleimbeutelentzündung an der Kniescheibenspitze
Einsatz der Stoßwellentherapie am Ellenbogen
Als nicht invasives Verfahren stellt die extrakorporale Stoßwellentherapie hier eine Behandlungsalternative zu operativen Eingriffen dar. Mit ihr gelingt es, in 60 bis 85 Prozent der Fälle, je nach Art der Beschwerden, die Schmerzen der Patienten zu lindern oder ganz zu beseitigen. Damit werden Operationen, Narkosen und Krankenhausaufenthalte überflüssig. Außerdem kommt es zu keiner Hautverletzung.
Wie funktioniert die extrakorporale Stoßwellentherapie?
Das Therapiegerät erzeugt auf elektrischem Gebiet außerhalb des Körpers (extrakorporal) schallwellenhohe Energien. Diese werden über ein Gel an den Körper angekoppelt, der Patient fühlt kurze Impulse und unterstützt den Arzt, die Stoßwelle an den Punkt der höchsten Schmerzempfindung zu dirigieren.
Die patientenfreundliche Behandlung wird ambulant durchgeführt, ist schonend und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Die Arbeit- und Sportfähigkeit ist in der Regel am selben oder am folgenden Tage gewährleistet.
Therapiegerät für die extrakorporale Stoßwellentherapie
Erfahrungsgemäß sind zwischen 3 und 6 Stoßwellenbehandlungen im Abstand von einer Woche zu empfehlen, in Abhängigkeit von der Diagnose, der Dauer und der Schwere der Erkrankung.
Bei der Kalkschulter sind meist 6 Behandlungen erforderlich, beim akuten Tennisellenbogen oder einem akuten Fersensporn nur 2 bis 3 mal, bei chronischen Entzündungen (Achillodynie, chronische Epicondylitis) dann wieder eher 4 bis 5 mal.
Die Behandlungskosten für die extrakorporale Stoßwellentherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen (siehe IGEL).